Das Schlachthaus

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Auszug aus der Nutzungsordnung
für die Nutzung der Schlachtstätte 

der Erzeugergemeinschaft "Weideland" Schuttertal e.V
in 77960 Seelbach-Wittelbach, Kapellenweg 13

1. Benutzung der Schlachteinrichtung

Die EZG "Weideland" Schuttertal vermietet das Schlachthaus an Vereinsmitglieder und Dritte weiter. Notschlachtungen sind nicht zulässig. Auch darf das Fleisch eines notgeschlachteten Tieres vor der Freigabe durch den amtlichen Tierarzt für Fleischhygiene nicht im Kühlhaus aufbewahrt werden.

Die Arbeitszeit ist von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr beschränkt. Jeder Benutzer ist für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

2. Ordnung, Sauberkeit und Hygiene

Jeder Benutzer, dem das Schlachthaus zur Verfügung gestellt wird, hat für absolute Sauberkeit vor und nach der Benutzung zu sorgen und verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung der in der Nutzungsordnung aufgeführten Bestimmungen.

3. Der Schlachtablauf

Schlachttiere sind mindestens 72 Stunden vor der Schlachtung beim zuständigen amtlichen Tierarzt für Fleischhygiene anzumelden, um die Durchführung der Lebend- und Fleischbeschau mit ihm abzusprechen.

Zuständig für die ambulante fleischhygienische und Trichinenuntersuchung sind die amtlichen Tierärztinnen:

Christiane Beck-Pfisterer Marie-Christin Bootz-Brenner
Reichenbacher Hauptstraße 64 Krumme Straße 6
77933 Lahr 77963 Schwanau-Allmansweier
Tel: 07821 977035 Tel: 07824 661096 oder 998099
Fax: 07821 977036 Fax: 07824 4409
Mobil: 0151 15555705 Mobil: 0178 6167433
beck-pfisterer @ t-online.de christel @ obrenner.de

4. Beschädigungen und Defekte

Die EZG "Weideland" Schuttertal haftet grundsätzlich dem Nutzer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet generell nicht für den Schlachthofablauf, für unsachgemäßes Verhalten, für das Fleisch, das im Schlachthaus hängt bzw. verarbeitet wird, und Schäden, die durch Personen und Schlachttiere angerichtet werden.

5. Weisungen

Den Anordnungen des zur Aufsicht bevollmächtigten Personals ist vom Benutzer Folge zu leisten. Dies gilt selbstverständlich auch für Anweisungen und Aufträge, die im Namen des Vorstandes ausgesprochen und angeordnet werden.

6. Belegung

Die Belegung des Schlachtraumes, der Kühlräume und Zerlegeräume erfolgt über Herrn Anton Beck, Holzerhof, Tel. 07823-1586. Er ist auch zuständig für die Schlüsselausgabe und erster Ansprechpartner bei Störungen jeglicher Art.

7. Gebührenordnung

Die Benutzungsgebühren für die Schlachthauseinrichtungen sind in einer separaten Gebührenordnung geregelt. Der Gebühreneinzug erfolgt per Einzugsermächtigung oder den Kassierer oder dessen Vertreter.

8. Zuwiderhandlungen

Stellen die bevollmächtigten Personen oder die Nachbenutzer des Schlachthauses Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung für das Schlachthaus fest und sind diese vom Nachbenutzer ordnungsgemäß einem Mitglied des Vorstandes gemeldet worden, entscheidet der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter und in besonders schweren Fällen der gesamte Vorstand über die ersatzweise Beseitigung der Mißstände.